Nachdem wir uns kürzlich mit dem praxisrelevanten Problem der unzulässigen Einmischung von Anlegern in die Geschäftsführung eines Fonds befasst hatten, möchten wir uns heute einer weiteren praxisrelevanten Frage widmen: Wer trägt in Luxemburger Fondsstrukturen eigentlich welche Verantwortung und wer haftet wofür?
Verfasst von Mevlüde-Aysun TOKBAG, Partner, und Muriel PIQUARD, Counsel